INFORMATION ZU ÖFFENTLICHEN BEITRÄGEN
Bezüglich der Verpflichtung (Art. 1 Abs. 125 des Gesetzes 124/2017) zur Offenlegung von Geldbeträgen über 10.000 Euro, die im Laufe der Geschäftstätigkeit von öffentlichen Verwaltungen und sonstigen Rechtsträgern in Form von Finanzmitteln, Beiträgen, vergüteten Aufträgen sowie sonstigen wirtschaftlichen Vorteilen gewährt werden, erklärt Casearia Del Ben Srl hinsichtlich der im Nationalen Register für staatliche Beihilfen veröffentlichten Beihilfen (gemäß Art. 52 des Gesetzes 234/2012) auf der beim Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung geführten Website, dass die entsprechenden Informationen auf der genannten Website unter folgendem Link abrufbar sind: https://www.rna.gov.it/sites/PortaleRNA/it_IT/trasparenza. Bezüglich weiterer erhaltener Beträge verweist Casearia Del Ben srl auf die Informationen, die im Anhang zum hinterlegten Jahresabschluss angegeben sind.